Patientenverfügung

Krankheitsbedingt oder etwa nach einem Unfall besteht die Möglichkeit, dass wir nicht mehr selbst entscheiden können, welche Behandlungen Ärzte durchführen sollen.

In diesem Fall greift eine Patientenverfügung. Sie legt schon im Voraus fest, welche Behandlungen wir wünschen. Ergänzt wird sie sinnvoll durch eine Vorsorgevollmacht, die festlegt, wer in einer derartigen Situation stellvertretend für uns die Entscheidungen treffen soll.

Mehr Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Patientenverfügung.