Ihr gutes Recht

Die Zukunft planen – für sich selbst und die Familie. Die Sorge, was im Falle einer Pflegebedürftigkeit passiert, wenn wir selbst möglicherweise keine Wünsche mehr äußern können, ist berechtigt. Genauso wie die Sorge, dass unser Hab und Gut in die richtigen Hände kommt und dass zwischen unseren Hinterbliebenen kein Streit ausbricht.

Wir können – und wollen – den Anwalt oder Notar nicht ersetzen. Aber wir können Sie vorab beraten, wenn es beispielsweise um Testamente oder Patientenverfügungen geht.

Und sollten Sie über eine Organspende oder eine Körperspende zu wissenschaftlichen Zwecken nachdenken: Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!