Erbrecht

Nach der gesetzlichen Erbfolge des BGB sind in Deutschland zunächst einmal die Ehepartner sowie die direkten Nachkommen, also Kinder und Enkel, erbberechtigt. Im Anschluss an diese sind Erben zweiter Ordnung, also beispielsweise Neffen und Nichten, aber auch Geschwister oder Eltern, erbberechtigt.

Sollte für das Vererben von Besitztümern eine andere Regelung getroffen werden, empfiehlt sich die Abfassung eines Testaments. In diesem Fall sollten Sie die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. So ist das Testament rechtsverbindlich formuliert, außerdem übernimmt das Notariat auch die Verwahrung und Eröffnung des Testaments vor den Erben.

Auf jeden Fall muss ein Testament handgeschrieben sein und mit vollständigem Namen samt Datum gezeichnet werden.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Notwendigkeit eines Testaments in jedem einzelnen Fall, für eine rechtsverbindliche Auskunft sollten Sie aber auf alle Fälle einen Fachanwalt oder Notar konsultieren!

 

Mehr Informationen erhalten Sie auch in der Informationsbroschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.